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   RG, 19.04.1929 - II 477/28   

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https://dejure.org/1929,493
RG, 19.04.1929 - II 477/28 (https://dejure.org/1929,493)
RG, Entscheidung vom 19.04.1929 - II 477/28 (https://dejure.org/1929,493)
RG, Entscheidung vom 19. April 1929 - II 477/28 (https://dejure.org/1929,493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. In welcher Weise haftet der Verkäufer sämtlicher Geschäftsanteile einer Grundstücksgesellschaft mbH. für Rechtsmängel? 2. Nach welchen Gesichtspunkten ist der Beitrag zu bemessen, den der Käufer dem zu seiner Befreiung von Aufwertungslasten verpflichteten Verkäufer zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 124, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Die Bindungswirkung des § 565 Abs. 2 ZPO, die auch für das Revisionsgericht gilt, wenn die Sache nach Aufhebung des Berufungsurteils erneut in die Revisionsinstanz gelangt (RGZ 94, 11, 13; 124, 164, 166; 149, 157, 163 f; BGHZ 25, 200, 204), erfaßt lediglich diejenige rechtliche Beurteilung, auf der die Aufhebung beruht (BGH, Urt. v. 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91, NJW 1992, 2831, 2832; v. 24. März 1993 - IV ZR 291/91, BGHR ZPO § 565 Abs. 2 Bindungswirkung 3).
  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 153/56

    Erbbegräbnis

    Daß das Revisionsgericht an seine Rechtsauffassung, die den Grund für die Aufhebung eines Berufungsurteils bildete, gebunden bleibt, wenn die Sache erneut an das Revisionsgericht zurückgelangt, hat nämlich das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen; es hat seine Auffassung aus dem dem § 565 Abs. 2 ZPO entnommenen Grundgedanken entwickelt (RGZ 94, 11, 13; 124, 164, 166, 322, 324; 149, 157, 163 f; vgl. auch Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 7. Aufl. S. 688 III 1 b vorletzter Absatz).
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